Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Wir erbringen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Paugstadt Coaching & Training (PCT) ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten www.paugstadt-coaching.de.

Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist PCT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Vertragsangebot, Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch PCT oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

Vertragsgrundlagen

Sofern PCT ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über die fachlichen Anforderungen dessen Grundlage. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens PCT wirksam.

Zahlung

PCT stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Haftung

PCT leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft: in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf € 250,- pro Schadensfall, insgesamt höchstens auf den gesamten in Rechnung gestellten Betrag. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt PCT unbenommen.

Nebenpflichten

Die vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber PCT bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

Gerichtsstand

Sofern der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen verwaltet oder über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt, wird Plön als Gerichtsstand vereinbart.

Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Teilnichtigkeit

Sofern einzelne Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

Schriftlichkeit

Sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist.

Stand 01.01.2004




Geltungsbereich
Vertragsangebot,
Vertragsabschluss

Vertragsgrundlagen
Zahlung
Haftung
Nebenpflichten
Gerichtsstand
Rechtswahl
Teilnichtigkeit
Schriftlichkeit
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